Allgemeinge Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB-V)

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (kurz: AGB-V) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Lilienberg Gastro, Event & Catering GmbH, FN 544424z, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Villacher Straße 37 (im Folgenden kurz „Gastwirt“ oder „LILIENBERG GASTRO“ genannt) im Zusammenhang mit der Bewirtung von 10 Personen oder mehr.

1.2. Diese AGB-V können von der LILIENBERG GASTRO jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden jeweils aktuellen Fassung.

1.3. Nebenabreden, Zusagen oder Abänderungen jedweder Art bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der LILIENBERG GASTRO. Dies gilt sowohl allgemein für diese AGB-V wie auch für konkrete Vertragsverhältnisse.

1.4. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe, die Hausordnung der LILIENBERG GASTRO sowie die Parkplatzordnung gelten als integrierender Bestandteil dieser AGB-V; letztere gehen im Zweifel vor. Alle diese Informationen sind unter daslilienberg.at abrufbar.

2.1. Angebote der LILIENBERG GASTRO sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Liegen mehrere Angebote vor, ist das jeweils zeitlich jüngste maßgebend, wenn nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wird.

2.2. Die vom Kunden erteilten Aufträge oder Auftragsänderungen sind für den Kunden verbindlich. Für die LILIENBERG GASTRO werden die erteilten Aufträge (im Folgenden auch: „die Veranstaltung“ genannt) sowie allfällige Auftragsänderungen erst durch schriftliche Bestätigung ihrerseits verbindlich. Davon ausgenommen sind Nach- und Zusatzbestellungen während der Veranstaltung, die von der LILIENBERG GASTRO durch Erfüllung beziehungsweise Bereitstellung der Ware oder Leistung von ihr angenommen werden. Eine Verpflichtung zur Annahme von Nach- und Zusatzbestellungen besteht nicht.

2.3. Die konkrete Anzahl der Gäste ist vom Kunden spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Diese Gästeanzahl ist für die Küche und Service die Basis für den Einkauf und Vorbereitungsarbeiten. Allfällige spätere Veränderungen der Gästezahl wird die LILIENBERG GASTRO versuchen abzudecken. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

2.4. Reagiert die LILIENBERG GASTRO auf Vorschläge, Forderungen oder Beanstandungen des Kunden nicht, gilt dies keinesfalls als konkludente Zustimmung.

2.5. Es steht der LILIENBERG GASTRO frei, Aufträge oder Auftragsänderungen (einschließlich Nach- und Zusatz­bestellungen) ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bis zur Bestätigung eines Auftrages behält sich die LILIENBERG GASTRO eine anderweitige Verwendung ihrer Ressourcen vor. Ebenso steht es der LILIENBERG GASTRO frei, sich bei den von ihr zu erbringenden Leistungen Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

2.6. Die Verrechnung von Getränken erfolgt nach tatsächlichem Konsum, wenn nicht die Abnahme einer bestimmten Menge vereinbart ist. In letzterem Fall sowie bei allen anderen Waren und Leistungen gebührt der LILIENBERG GASTRO das gesamte Entgelt bereits mit Bereitstellung.

2.7. Für nach konkreten Vorgaben und Wünschen des Kunden ausgearbeitete Angebote gebührt der LILIENBERG GASTRO ein Aufwandspauschale von EUR 360,00 (inklusive Umsatzsteuer), wenn der Kunde keinen Auftrag erteilt.2.

  1. 3.1. Es gelten stets die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, exklusive Steuern und Abgaben. Gratismengen, Skonti und Rabatte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine solche Vergünstigung gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung und entfaltet darüber hinaus keinerlei Bindungswirkung.

3.2. Die dem Angebot zugrundeliegende Kalkulation basiert auf den Wünschen und Vorgaben des Kunden sowie der von ihm genannten Gästezahl. Erhöhungen der Gästezahl können auch zu nicht bloß aliquoten Erhöhungen der Preise führen.

3.3. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und der Veranstaltung mehr als sechs Monate, ist die LILIENBERG GASTRO berechtigt, Preiserhöhungen ihrer Lieferanten und Subauftragnehmer dem Kunden weiter zu verrechnen. Dieser ist zum Vertragsrücktritt nur berechtigt, wenn die Erhöhung des Gesamtpreises der Veranstaltung mehr als 15 % beträgt.

3.4. Binnen zwei Wochen ab Vertragsabschluss, sohin nach Erhalt der Auftragsbestätigung der LILIENBERG GASTRO, leistet der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer und Abgaben). Der Kunde leistet eine weitere Teilzahlung in Höhe von 70 % der Auftragssumme bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung. Der LILIENBERG GASTRO steht es frei, einen davon abweichenden Zahlungsplan, insbesondere eine kürzere Zahlungsfrist vorzusehen, wenn mit den Vorbereitungsarbeiten der Veranstaltung sogleich nach Auftragsbestätigung zu beginnen ist. Die Verrechnung von Getränken, für die nicht schon vorab eine bestimmte Abnahmemenge vereinbart ist, erfolgt nach tatsächlichem Konsum. Der LILIENBERG GASTRO steht es frei, zusätzlich zu den oben genannten Zahlungen, ein Akonto für diese Getränke in Höhe von EUR 15,00 pro Gast zu verzeichnen.

3.5. Bis zum vollständigen Einlangen der Anzahlung oder der jeweiligen Teilzahlung ist die LILIENBERG GASTRO nicht verpflichtet, mit Vorbereitungsarbeiten zu beginnen beziehungsweise diese fortzusetzen. Allfällige für den Kunden damit verbundene Nachteile, welcher Art auch immer, gehen zu seinen Lasten. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen, jedoch bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung nicht oder nicht vollständig nach, steht es der LILIENBERG GASTRO frei, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gebührt ihr eine Stornogebühr gemäß Punkt 3.8, wobei für die Bemessung der Höhe der Tag der Rechnungslegung maßgeblich ist.

3.6. Es sind die gesamten bestellten und gelieferten Speisen und sonstigen Konsumgüter jedweder Art unabhängig vom tatsächlichen Konsum zu bezahlen. Das gilt auch für jene Getränke, für die eine bestimmte Abnahmemenge vorab vereinbart wird. Im Übrigen erfolgt die Verrechnung der Getränke nach tatsächlichem Konsum. Als verbraucht gilt jede Ware, deren Originalverpackung nach dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, in welchem Ausmaß auch immer, geöffnet, entfernt oder beschädigt wurde. Verbrauchte Ware wird von der LILIENBERG GASTRO ausnahmslos in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

3.7. Sämtliche Rechnungen der LILIENBERG GASTRO, egal ob Akonto-, Teil- oder Schlussrechnungen, sind umgehend nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.8. Dem Kunden steht es frei, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Dabei fallen nachstehende Stornogebühren an, worauf bereits geleistete Zahlungen vollständig angerechnet werden:

a. Ab 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der Angebotssumme

b. Bis 1 Woche vor der Veranstaltung: 75 % der Angebotssumme

c. Unter 1 Woche vor der Veranstaltung: 100 % der Angebotssumme

Die Geltendmachung von über diese Stornogebühren hinausgehenden der LILIENBERG GASTRO entstehenden konkreten Schäden und Nachteilen aller Art bleibt davon unberührt.

3.9. Die vorstehenden Stornogebühren gelten auch, wenn die LILIENBERG GASTRO aus in der Sphäre des Kunden gelegenen, wichtigen Gründen, insbesondere seines Zahlungsverzugs vom Vertrag zurücktritt. Die Stornogebühren gelten aliquot zudem dann, wenn vom Kunden nicht die gesamte Veranstaltung, sondern abgrenzbare Teilleistungen (zB Sektempfang, Mitternachtsbuffet, etc.) storniert werden. Als Stornierung von Teilleistungen gilt jedoch nicht die bloße Reduktion der vom Kunden genannten Mindestgästezahl.

3.10. Für auf besonderen Wunsch des Kunden bestellte und nicht im Standard-Sortiment der LILIENBERG GASTRO enthaltene Produkte gebührt stets eine Stornogebühr von 100 %. Original verpackte, auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin bestellte Produkte können vom Kunden gegen Zahlung der Stornogebühr bis spätestens eine Woche nach Stornierung abgeholt werden. Andernfalls gebühren sie der LILIENBERG GASTRO; eine Erstattung der Stornogebühr findet nicht statt.

3.11. Festgehalten wird, dass diese Stornokonditionen lediglich die Leistungen der LILIENBERG GASTRO und ihrer Erfüllungsgehilfen regeln. Die Stornierung von Leistungen Dritter, auch wenn sie von der LILIENBERG GASTRO namens und Auftrags des Kunden beauftragt wurden, ist mit diesen direkt zu regeln. Der Kunde hält die LILIENBERG GASTRO gegen daraus entstehende Ansprüche Dritter vollumfänglich schad- und klaglos, wovon auch die Kosten rechtsfreundlicher Beratung und Vertretung umfasst sind.

3.12. Fällt die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (wozu die Witterung sowie die Erkrankung von Gästen oder Mitarbeitern nicht zählen) zur Gänze aus, werden beide Vertragsteile von ihren Verpflichtungen befreit. Bereits geleistete Anzahlungen sind abzüglich von der LILIENBERG GASTRO bereits getätigter Aufwendungen binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Für auf Kundenwunsch bereits bestellte Produkte gilt Punkt 3.10 sinngemäß.3.7. 

4.1. Das umfangreiche Getränke- und Speisensortiment der LILIENBERG GASTRO unterliegt saisonalen Schwankungen. Sind einzelne Produkte vorübergehend nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar, behält sich die LILIENBERG GASTRO einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Produkte vor.

4.2. Das Mitbringen von Speisen, Getränken und anderen Konsumgütern ist dem Kunden und seinen Gästen nicht gestattet.

4.3. Werden Speisen in Buffetform dargereicht, erfolgt die Festsetzung der Mengen nach den Erfahrungswerten der LILIENBERG GASTRO oder ihrer Subauftragnehmer, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Als übliche Berechnungsgrößen pro Person gelten für Vorspeisen rund 80g, für Hauptspeisen rund 140g und für Nachspeisen rund 100g als vereinbart.

4.4. Die in der Auftragsbestätigung enthaltene Personenanzahl ist eine Mindestanzahl, die auch zu bezahlen ist. Der Kunden wird aus organisatorischen Gründen dennoch die endgültige Personenanzahl sowie allfällige für den Ablauf und die Ausgestaltung der Veranstaltung wichtige Details spätestes zwei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bekanntgeben.

4.5. Neben der Bewirtung einschließlich Bereitstellung der vom Kunden gewünschten Konsumgüter (zB Rauchwaren oder spezielle Getränke) stellt die LILIENBERG GASTRO auch die Veranstaltungsräume sowie diverse Veranstaltungsausstattung zu Verfügung. Zur Veranstaltungsausstattung zählen insbesondere die gesamte Einrichtung der Veranstaltungsräume wie Theken, Tische samt Bestuhlung, Schankanlagen und andere technische Einrichtungen (zB Tonanlage) sowie Geschirr, Gläser und Besteck, Tischgedeck, aber auch Einrichtungen im Freien einschließlich Sitzmöbel, Sonnenschirme, Heizstrahler und Ähnliches.

4.6. Die Veranstaltungsräume sowie jegliche Veranstaltungsausstattung, die dem Kunden durch die LILIENBERG GASTRO oder durch Dritte für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, ist pfleglich und bestimmungsgemäß zu nutzen; Gebrauchshinweise sind einzuhalten.

4.7. Die Rücknahmekontrolle durch die LILIENBERG GASTRO erfolgt unter Vorbehalt und es können unter anderem fehlende Gläser, Besteck und Ähnliches sowie nicht sogleich ersichtliche Beschädigungen bis zur nächsten Verwendung, spätestens jedoch zehn Tage im Nachhinein durch die LILIENBERG GASTRO beanstandet und verrechnet werden. Insbesondere exakte Bruch- und Verlustmengen können erst bei der Überprüfung während der Reinigung ermittelt werden. Nach Wahl der LILIENBERG GASTRO kann bei Bruch oder Verlust der Ersatz oder die Reparatur auf Rechnung des Kunden erfolgen, wobei im Sinne des Kunden die günstigere Variante gewählt wird. Für den Fall des Ersatzes wird der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

4.8. Beschädigte Veranstaltungsausstattung (mit Ausnahme der Gläser) wird jeweils zehn Tage ab Verständigung durch die LILIENBERG GASTRO zur Begutachtung durch den Kunden aufbewahrt. Danach wird beschädigte Veranstaltungsausstattung repariert oder entsorgt.

4.9. Bei Schäden, für die der Kunde aufzukommen hat, behält sich die LILIENBERG GASTRO vor, den Mietentgang bis zum Abschluss der Reparatur oder Wiederbeschaffung zum jeweilig gültigen Tarif oder zu einem angemessenen Entgelt (sofern ein Tarif nicht besteht) ohne etwaig vereinbarte Ermäßigungen und Vergünstigungen jeglicher Art zu verzeichnen.

4.10. Zur Abdeckung sämtlicher aus Beschädigungen, übermäßigen Verunreinigen oder Verlusten von Veranstaltungsausstattung (einschließlich Veranstaltungsräume und Veranstaltungsgelände) kann die LILIENBERG GASTRO eine Kaution in Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme der Veranstaltung vorab per Rechnung vorschreiben oder, nach ihrer Wahl, zu Veranstaltungsbeginn per Kreditkarte blocken. Der nicht verbrauchte Teil ist spätestens zehn Tage ab Veranstaltungsende dem Kunden rück zu überweisen beziehungsweise sind geblockte Beträge freizugeben.

4.11. Schilder, Transparente, oder Ähnliches dürfen nur an den von der LILIENBERG GASTRO dafür freigegebenen Stellen angebracht werden. Zudem hat die Anbringung so zu erfolgen, dass keine Schäden am Veranstaltungsgelände, den Veranstaltungsräumlichkeiten und ihrer Ausstattung entstehen. Befestigungen mit Nägeln, Schrauben oder Ähnlichem sind verboten. Spätestens zum Veranstaltungsende sind alle vorgenannten Gegenstände vom Kunden auf seine Kosten zu entfernen.

4.12. Verschmutzungen jeder Art des Veranstaltungsgeländes, der Veranstaltungsräumlichkeiten und ihrer Ausstattung sind tunlichst zu vermeiden. Für über bloße Gebrauchsspuren hinausgehende Beeinträchtigungen sowie für Schäden aller Art hat der Kunde ungeachtet des konkreten Verschuldens für sich und seine Gäste einzustehen.

4.13. Die Veranstaltungsräume befinden sich inmitten des Weingutes „Domäne Lilienberg“, welches nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zum Veranstaltungsgelände zählt:

a. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur auf den dafür vorgesehenen, ausgewiesenen Wegen zulässig. Ein Betreten der für den Weinbau bestimmten Flächen (Weinhänge) einschließlich aller betrieblichen Anlagen, des Waldes und der Gärten ist ausdrücklich verboten.

b. Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren ist ausnahmslos untersagt.

c. Das Füttern von Tieren im Streichelzoo, von Weidevieh und von Fischen im Teich ist ausnahmslos untersagt.

d. Die Benutzung des Kinderspielplatzes hat ausschließlich unter Aufsicht Erwachsener zu erfolgen.

Zusätzlich sind die Parkplatzordnung und die Hausordnung zu beachten.

4.14. In den Veranstaltungsräumen sowie am Veranstaltungsgelände gilt absolutes Rauchverbot. Die LILIENBERG GASTRO wird dem Kunden auf Wunsch ausreichende Raucherzonen zur Verfügung stellen.

4.15. Die LILIENBERG GASTRO wird den Kunden über vergessene Garderobe, Geschenke oder andere persönliche Gegenstände binnen drei Tagen nach Veranstaltungsende informieren und die Gegenstände für zehn Tage zur Abholung bereithalten. Werden diese nicht fristgerecht vom Kunden selbst oder von vom Kunden namentlich zu nennenden Dritten abgeholt, steht es der LILIENBERG GASTRO frei, die Gegenstände zu entsorgen.

4.16. Die allgemeine Sperrstunde ist mit 1 Uhr des darauffolgenden Kalendertages angesetzt. Eine Überschreitung dieser Sperrstunde kann seitens der LILIENBERG GASTRO gewährt werden, muss aber im jeweiligen Vertrag ausdrücklich definiert und fixiert werden. Die daraus entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Speisen und Getränke sowie die Veranstaltungsausstattung unverzüglich insbesondere dahingehend zu überprüfen, ob sie in Menge, Qualität und Art der Auftragsbestätigung entsprechen und allfällige Mängel unverzüglich zu beanstanden, was schriftlich festzuhalten ist. Erfolgt die Beanstandung nicht bis zum Veranstaltungsende oder einem früheren Konsum der von der Beanstandung umfassten Güter, gilt die jeweilige Leistung als ordnungsgemäß erbracht und vom Kunden akzeptiert und übernommen.

5.2. Nicht als Mangel gelten alle aus der Überschreitung der Mindestgästezahl resultierenden Nachteile, insbesondere Engpässe an einzelnen Speisen und Getränken sowie an Personal, Raum und sonstiger Ausstattung.

5.3. Liegen Beanstandungen vor, obliegt der LILIENBERG GASTRO die Wahl, ob die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Austausch vorgenommen wird. Lediglich für den Fall, dass beides aus Sicht der LILIENBERG GASTRO untunlich ist, kann eine angemessene Minderung des Entgelts/Preises gewährt werden. Der Gewährleistungsbehelf der Wandlung wird ausdrücklich abbedungen.

5.4. Für die Abwicklung unentgeltlicher Geschäfte oder solcher Teile von Geschäften übernimmt die LILIENBERG GASTRO keine Gewähr.

5.5. Die LILIENBERG GASTRO wird fehlende Leistungen sowie beanstandete Mängel, sofern möglich, noch während der Veranstaltung beheben. Fehlende Leistungen oder sonstige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme oder zum Vertragsrücktritt, sofern die gesamte Veranstaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5.6. Infolge Fahrlässigkeit entstandene unmittelbare oder mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden (ausgenommen Personenschäden) sowie Ersatzansprüche aus fahrlässig verzögerten Lieferungen und Leistungen wird der Kunde nicht geltend machen. Ausgenommen vom Gewährleistungsanspruch sind ferner Vermögensschäden jeder Art.

5.7. Ebenso wenig leistet die LILIENBERG GASTRO Gewähr und haftet auch sonst nicht für Mängel und Schäden (ausgenommen Personenschäden), die infolge unsachgemäßer oder fahrlässiger Verwendung der von ihr bereitgestellten Veranstaltungsausstattung entstehen. Gleiches gilt für Mängel und Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und Handhabung oder unsachgemäßen Ausschank durch den Kunden selbst oder ihm zurechenbare Dritte entstehen. Dieser Haftungsausschluss umfasst ausdrücklich auch sämtliche Mangelfolgeschäden.

5.8. Für nach konkreten Vorgaben des Kunden erstellte Angebote oder für vom Kunden ausgewählte Subauftragnehmer und deren Leistungen haftet die LILIENBERG GASTRO nicht, sofern sie deren fehlende Eignung bloß fahrlässig nicht erkannte. Ebenso wenig haftet die LILIENBERG GASTRO für von Dritten im Auftrag des Kunden zur Verfügung gestellte Veranstaltungsausstattung (zB spezielle Licht- und Tonanlage) oder sonstige Leistungen.

5.9. Eine Haftung der LILIENBERG GASTRO für höhere Gewalt (einschließlich Betriebsstörungen jeder Art) sowie für witterungsbedingte Einschränkungen und Ausfälle sowohl der gesamten Veranstaltung als auch einzelner Teil davon besteht nicht.

5.10. Der Kunde wird sich mit dem gesetzlichen Rahmen seiner Veranstaltung, insbesondere den jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen vertraut machen und für deren Einhaltung sorgen. Die Aufsicht Minderjähriger während der Veranstaltung obliegt dem Kunden, sofern nicht für einen konkret vereinbarten Zeitraum seitens der LILIENBERG GASTRO eine entgeltliche Kinderbetreuung zugesagt wird. Behördliche Auflagen, welcher Art auch immer, befreien den Kunden nicht von seinen vertraglichen Pflichten, insbesondere nicht von seiner Abnahmeverpflichtung.

5.11. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Verunreinigungen, die während der Veranstaltung, sohin vom Eintreffen des ersten Gastes bis zum Verlassen des letzten Gastes, am Veranstaltungsgelände, den Veranstaltungsräumen oder der Veranstaltungsausstattung entstehen. Dies umfasst auch jedweden Nachteil, der der LILIENBERG GASTRO dadurch entsteht, dass das Veranstaltungsgelände, die Veranstaltungsräume oder die Veranstaltungsausstattung infolge vom Kunden oder ihm zurechenbarer Dritter zu verantwortender Beschädigung oder Verunreinigung für eine weitere Vermietung nicht zur Verfügung stehen.

5.12. Beschädigungen an Gebäuden, der gesamten Anlage oder der Veranstaltungsausstattung sind vom Kunden ungeachtet ihrer Ursache sofort zu melden.

5.13. Die Einholung allfälliger für die jeweilige Veranstaltung erforderlicher privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher (behördlicher) Bewilligungen obliegt dem Kunden auf seine Kosten, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Gleiches gilt für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Vorgaben. Der Kunde hält die LILIENBERG GASTRO diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos, wovon auch die Kosten rechtsfreundlicher Beratung und Vertretung umfasst sind.

5.14. Unterliegt der Kunde seinerseits einer Haftung und hat er einem Besucher der Veranstaltung Gewährleistung oder Schadenersatz geleistet, wird ein Regress gegenüber der LILIENBERG GASTRO einvernehmlich abbedungen.

5.15. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen, aus welchem Titel und Rechtsverhältnis immer, gegen jene der LILIENBERG GASTRO aufzurechnen, oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grund immer, zurückzuhalten oder zu mindern. Insbesondere berechtigen allfällige Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht, Zahlungen an die LILIENBERG GASTRO zurückzuhalten.

6.1. Neben diesen AGB-V und den ihnen jeweils zugrundeliegenden Bestellungen samt Auftragsbestätigungen bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen und Ergänzungen der einzelnen Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis selbst.

6.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB-V ungültig sein oder ungültig werden, verpflichten sich die Vertragsteile, eine derartige Bestimmung durch eine dem Sinn und Zweck der vorliegenden AGB-V entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für ungewollte Lücken. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

6.3. Aufgrund der individuellen Ausgestaltung des Angebots der LILIENBERG GASTRO erfolgt keine automatisierte Allergeninformation. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, der mit der Bestellung bekannt zu geben ist, stellt die LILIENBERG GASTRO für die bestellten Speisen Allergeninformationen zum Aushang bereit.

6.4. Treten auf Seiten des Kunden mehrere Personen auf (zB Brautleute), werden sie alle Vertragspartner und haften der LILIENBERG GASTRO zur ungeteilten Hand.

6.5. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden seine sich daraus ergebenden zwingenden Rechte durch die vorliegenden AGB-V nicht eingeschränkt.

6.6. Sublieferanten, wozu auch der Blumenschmuck zählt, werden von der LILIENBERG GASTRO ausgewählt, wobei sich deren Leistungen nach allfälligen Vorgaben des Kunden richten. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über die LILIENBERG GASTRO, die für ihre Sublieferanten nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat. Schließt die LILIENBERG GASTRO hingegen auf Wunsch des Kunden Verträge mit Dritten (zB Rundflüge, Kutschenfahrten, Übernachtungen in der Region etc.), die ihre Leistungen direkt dem Kunden und seinen Gästen erbringen, gelten diese Verträge als im Namen und auf Rechnung des Kunden geschlossen.

6.7. Alle von der LILIENBERG GASTRO mit der Angebotslegung und im Zuge der Abwicklung der Veranstaltung übergebenen Unterlagen (Saalpläne, Konzepte, Beschreibungen, Ablaufpläne, etc.) bleiben stets im uneingeschränkten Eigentum der LILIENBERG GASTRO, sind vertraulich und dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der LILIENBERG GASTRO weder vervielfältigt noch sonst anderen zur Kenntnis gebracht werden. Ein Nutzungsrecht kommt dem Kunden nur insofern zu, als es für die Veranstaltung unbedingt erforderlich ist.

6.8. Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB-V und den einzelnen Bestellungen, einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens und ihrer Vor- und Nachwirkungen, die ausschließliche Zuständigkeit des für Klagenfurt, Österreich, sachlich zuständigen Gerichts, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.

6.9. Als Erfüllungsort für sämtliche aus und im Zusammenhang mit diesen AGB-V und den einzelnen Bestellungen resultierenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen wird der Sitz der LILIENBERG GASTRO vereinbart.

6.10. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsteilen, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen gilt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (UNCITRAL/CISG) und der Verweisnormen des Kollisionsrechts (IPRG).

Reservierung

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Reservierung im “DAS LILIENBERG”. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrer Reservierung unseren AGBs zustimmen. Diese können Sie jederzeit hier abrufen. 

Unsere Gäste liegen uns am Herzen, deshalb möchten wir Ihnen zu jederzeit die besten Plätze, den besten Service und die gewohnt exquisite Qualität bei uns im Hause bieten können.

Ab sofort verrechnen wir deshalb für Reservierungen die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus storniert werden € 50,-, die Sie jedoch von uns als Gutschein zurück erhalten. Wir bitten um Ihr geschätztes Verständnis und freuen uns auf Sie.

Wir ersuchen Sie uns vorab über folgende Themen zu informieren: Vegetarier/Veganer, Lebensmittelunverträglichkeiten/Allergien, besondere Anlässe.

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass in unserem Betrieb keine Hunde erlaubt sind.

Bitte beachten Sie unsere AGBs.