Besondere Geschäftsbedingungen
Hausordnung Lichterpark “Domäne Lilienberg”

Als Besucher der Veranstaltung stimmt der Eintrittskarteninhaber folgenden geltenden Geschäftsbedingungen des Veranstalters zu:

1.1. Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen (kurz: „BGB“ oder „Hausordnung Lichterpark“) gelten für den Besucher des von Domäne Lilienberg Weinbau GmbH, FN 415564z, Polzerweg 1, 9121 Tainach (im Folgenden kurz „DLW“ oder „Veranstalter“ genannt) betriebenen Lichterparks.

1.2. Diese BGB können von der DLW jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbesuches jeweils aktuellen Fassung.

1.3. Nebenabreden, Zusagen oder Abänderungen jedweder Art bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der DLW.

1.4. Die AGB der DLW sowie die Hausordnung und die Parkplatzordnung der DLW gelten als integrierender Bestandteil dieser BGB; letztere gehen im Zweifel vor. Alle diese Informationen sind unter liilienberg.at abrufbar.

Das Veranstaltungsgelände umfasst den Park der Domäne Lilienberg auf den entsprechend gekennzeichneten Wegen und Verweilplätzen bis zu den Randbegrenzungen. Das Verlassen der gekennzeichneten Wege und Aufenthaltsbereiche ist strengstens untersagt.

3.1. Eine gültige Eintrittskarte ist beim Einlass vorzuzeigen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter und dessen Organen vorbehalten. Das Verweilen im Veranstaltungsgelände setzt eine gültige Berechtigung voraus. Aufgrund der aktuellen COVID-Situation wird die Eintrittskarte beim Betreten und Verlassen des Geländes gescannt. Die Eintrittskarte ist jederzeit vor und während der Veranstaltung auf Verlangen vorzuzeigen.

3.2. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Aufgrund von COVID sind die Erwerber verpflichtet, bei Kauf einer Eintrittskarte ihren Namen und Telefonnummer anzugeben.

3.3. Das Mitbringen zerbrechlicher Gegenstände, pyrotechnischen Gegenständen, Feuer/Fackeln und Waffen jeglicher Art ist polizeilich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

3.4. Die Organe des Veranstalters, Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen, die Zutritt zur Veranstaltung haben wollen, nach gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Ebenso sind sie berechtigt deren mitgeführte Behältnisse auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser BGB dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.

3.5. Die Organe des Sicherheitsdienstes sind berechtigt, o.g. Gegenstände abzunehmen. Abgenommene Gegenstände gelten als Müll – der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Garderobenpflicht.

3.6. Die Organe des Aufsichts-, privaten und öffentlichen Sicherheitsdienstes sind berechtigt, Personen die eine Durchsuchung verweigern oder gefährliche bzw. verbotene Gegenstände ins Veranstaltungsgelände mitführen wollen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Jenen Besuchern, die bekannte oder potentielle Unruhestifter sind und/oder offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt ebenfalls verweigert.

4.1. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder bzw. für die zu beaufsichtigten Personen. Bei Konzerten bzw. bei Veranstaltungen mit Musik kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter übernimmt dafür keinerlei Haftung.

4.2. Das gesetzlich geltende Jugendschutzgesetz muss in jedem Fall durch die Besucher bzw. deren Aufsichtspersonen eingehalten werden. Gemäß K-JSG haben Kinder bis zum 14. Lebensjahr ohne Begleitung das Veranstaltungsgelände bis 23.00 Uhr zu verlassen. Eltern dürfen Ausgehzeiten nicht über den gesetzlichen Rahmen ausdehnen!

5.1. Abfallcontainer sind zu beachten. Abfälle hat der Besucher ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Im Gastronomiebereich gilt ein Mehrwegsystem.

5.2. Für Schäden und Verunreinigungen jeglicher Art im und um das Veranstaltungsgelände bzw. an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Gegenständen haftet der Verursacher. Unfälle und Schäden im Veranstaltungsbereich sind unverzüglich dem Veranstalter bzw. den dortigen Aufsichts- und Sicherheitsorganen anzuzeigen.

Gemäß K-JSG ist es Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres generell untersagt, alkoholische Getränke bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben, zu besitzen und/oder zu konsumieren. Jegliche Mitnahme von alkoholischen Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Der Veranstalter behält sich die Kontrolle vor Ort durch Behörden vor. Diesbezügliche Behältnisse werden, ohne Ersatzanspruch, eingezogen.

7.1. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass keine andere Personen verletzt, geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden.

7.2 Im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie zu großem Andrang, Überfüllung eines oder mehrerer Parkbereiche, bei Notfällen, Engpässen, gefährlichen und zu dicht gedrängten Ansammlungen von Menschen, sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, kann der Veranstalter den Zutritt zu einzelnen Bereichen vorübergehend oder teilweise beschränken oder ganz untersagen, ohne dass eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass sämtliche Veranstaltungsorte zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung unverzüglich und vollständig zugänglich sind. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren. Für den Besucher ergeben sich dadurch keine Ersatzansprüche.

7.3. Alle Auf- und Abgänge, sowie die Not-, Flucht– und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

7.4. Im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Gewaltausschreitungen, etc.) ist der Sicherheitsdienst umgehend zu informieren. Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit!

7.5. Anordnungen des Sicherheitsdienstes und/oder des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung dieser Anordnungen bzw. eine Missachtung der Zutrittsordnung wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.

8.1. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Kartenpreis (exkl. eventuell angefallener Versandkosten oder Servicegebühren) gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der die Karte erworben wurde. Davon ausgeschlossen sind der Abbruch der Veranstaltung oder Absage einzelner Veranstaltungsteile auf Grund höherer Gewalt, insbesondere schlechter Witterung. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

8.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen des Programms vorzunehmen. Eine solche Änderung berechtigt nicht zur Kartenrückgabe bzw. zur Rückforderung des Eintrittspreises.

Das unberechtigte Einbringen von Werbemitteln aller Art (zB Transparente, Prospekte, Zeitungen, etc.) ist streng verboten. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht kommerziell genutzt werden. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Karteninhaber damit einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden, keinen Einwand gegen eine wie auch immer geartete Veröffentlichung live oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erheben oder welche auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an den Veranstalter oder dessen Auftragnehmer zu stellen.

Das Hygienekonzept der Domäne Lilienberg Weinbau GmbH ist Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch die Parkordnung sowie die Hausordnung der Domäne Lilienberg vollinhaltlich einzuhalten sind.

13.1. Erfüllungsort ist das Veranstaltungsgelände in 9121 Tainach/Völkermarkt.

13.2. Die vorliegenden BGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

13.3. Gerichtsstand: Klagenfurt am Wörthersee.

13.4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

13.5. Sollte eine Bestimmung dieser BGB ungültig sein oder ungültig werden, ist diese durch eine dem Sinn und Zweck der vorliegenden BGB entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für ungewollte Lücken. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Reservierung

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Reservierung im “DAS LILIENBERG”. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrer Reservierung unseren AGBs zustimmen. Diese können Sie jederzeit hier abrufen. 

Unsere Gäste liegen uns am Herzen, deshalb möchten wir Ihnen zu jederzeit die besten Plätze, den besten Service und die gewohnt exquisite Qualität bei uns im Hause bieten können.

Ab sofort verrechnen wir deshalb für Reservierungen die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus storniert werden € 50,-, die Sie jedoch von uns als Gutschein zurück erhalten. Wir bitten um Ihr geschätztes Verständnis und freuen uns auf Sie.

Wir ersuchen Sie uns vorab über folgende Themen zu informieren: Vegetarier/Veganer, Lebensmittelunverträglichkeiten/Allergien, besondere Anlässe.

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass in unserem Betrieb keine Hunde erlaubt sind.

Bitte beachten Sie unsere AGBs.